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Das Bürgertelefon im Rosenheimer Gesundheitsamt  ist unter der Nummer: 08031 392 5555 erreichbar. Die Hotline zum neuartigen Coronavirus ist besetzt: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr sowie am Samstag von 8 bis 12 Uhr. Hier die derzeit am häufigsten gestellten Fragen, ihre Antworten und weitere Infos zur aktuellen Situation.

Stellen Sie hier Ihre Fragen an "Corinna", den Corona-Chatbot

Ich habe engen Kontakt mit einem Erkrankten gehabt und habe Erkältungssymptome. Was soll ich machen?
Bitte melden Sie Ihre Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer an unser Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Das Gesundheitsamt nimmt den Kontakt zu Ihnen auf.


Ich habe engen Kontakt mit einem Erkrankten gehabt, habe aber keine Erkältungssymptome. Was soll ich machen?
In diesem Fall bleiben Sie 14 Tage zuhause und achten auf die Entwicklung von Krankheitszeichen, eine Testung ist nicht notwendig.


Ich habe Kontakt mit Erkrankten gehabt, habe aber keine Erkältungssymptome. Ich arbeite im medizinischen Bereich (Arzt, Krankenschwester, Arzthelferin, Altenheim) Was soll ich machen?
Bei engen Kontaktpersonen ohne Erkältungssymptome aus dem medizinischen Bereich strebt das Gesundheitsamt eine zeitnahe Testung an. Bitte melden Sie sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an.

Ich habe Erkältungssymptome und habe Angst mich mit Corona angesteckt zu haben.
( kein begründeter Verdacht, Definition Verdacht siehe unten).

Ich möchte mich deshalb auf Coronaviren testen lassen. Was soll ich machen?
Bitte bedenken Sie zunächst, dass jetzt die alljährliche normale Erkältungszeit ist. Bleiben Sie einfach Zuhause und kurieren Sie sich aus. In diesem Fall ist eine Untersuchung auf Corona nicht notwendig.


Ich komme aus einem Risikogebiet und habe keine Erkältungssymptome. Was soll ich machen?
Wenn es Ihnen gut geht und Sie keine Erkältungssymptome haben, dann ist nichts zu veranlassen. Achten Sie nur die nächsten 14 Tage auf ihre Erkältungssymptome, wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen.

Ich war in den letzten 14 Tagen im Risikogebiet und habe Erkältungssymptome (Verdachtsfall). Was soll ich machen?
Wenden sie sich bitte telefonisch an den Hausarzt oder an den hierfür eingerichteten Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns unter der Telefonnummer 116 117. Für die Behandlung und Diagnostik (Rachenabstrich) ist der Hausarzt oder der Dienst unter 116 117 zuständig.
Mein Hausarzt hat aber keine Möglichkeiten mich zu testen und ich komme unter der Telefonnummer 116117 auch nicht durch? Was soll ich machen?
In diesem Fall sollten Sie unbedingt
• Zuhause bleiben,
• alle notwendigen Kontakte einschränken,
• alle Kontakte informieren,
• den Hausarzt telefonisch kontaktieren und ihn bitten Sie zunächst telefonisch für 1 Woche krankzuschreiben (das darf er mittlerweile).
• Versuchen Sie aber bitte trotzdem die Nummer 116117 zu kontaktieren.
Das Gesundheitsamt nimmt nur Testungen bei engen und symptomatischen Kontaktpersonen vor, gemäß dem Infektionsschutzgesetz. Mehr kann das Gesundheitsamt leider nicht leisten.


Der Arbeitgeber verlangt von mir einen Test auf Corona, weil ich in den letzten 14 Tagen im Risikogebiet war. Ich habe aber keine Erkältungssymptome. Was soll ich machen?
In diesem Fall führen wir keine Tests durch. Aus unserer Sicht dürfen Sie in die Arbeit, da Sie keine Erkältungssymptome haben. Achten Sie aber in den nächsten 14 Tagen auf die Entwicklung von Erkältungssymptomen.

Wie lange muss ich zuhause bleiben, wenn bei mir der Verdacht auf eine Infektion mit Corona besteht?
Sie müssen mindestens 10 Tage nach Beginn der Erkältungssymptome zuhause bleiben. Zudem dürfen Sie erst raus, wenn Sie 2 Tage fieberfrei und 1 Tag ohne Erkältungssymptome waren.


Warum müssen enge Kontaktpersonen für 14 Tagezuhause bleiben?
Weil innerhalb von 14 Tagen die Erkrankung ausbrechen kann. Bei diesen engen Kontaktpersonen wird von uns eine Diagnostik auf Corona in Form eines Rachenabstriches durchgeführt. Auch bei negativem Ergebnis müssen die Kontaktpersonen für 14 Tage zuhause bleiben.
Warum?
Weil trotz negativem Ergebnis innerhalb von 14 Tagen die Erkrankung ausbrechen kann.
Mein Freund / Bekannter kommt aus einem Risikogebiet und hat keine Erkältungssymptome. Was soll ich machen, auf was soll ich achten?
Nichts.

Mein Freund / Bekannter kommt aus einem Risikogebiet und hat Erkältungssymptome. Was soll ich machen, auf was soll ich achten?
Er gilt als Verdachtsfall und muss sich telefonisch an den Hausarzt wenden. Bei Ihnen ist vorerst nicht zu veranlassen. Erst die Bestätigung der Erkrankung wird uns gemeldet, erst dann nehmen wir die Ermittlungen auf. In diesem Fall meldet sich der Hausarzt oder Sie bei uns.

Wer erstattet mir den Verdienstausfall, wenn ich daheim bleiben muss?
Arbeitnehmer:
Wichtig ist, dass Ihnen vom Landratsamt/Ordnungsamt bzw. Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne angeordnet wurde.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Regierung von Oberbayern. Geben Sie bitte im Internet, Google, die Stichworte „regierung von oberbayern ifsg verdienstausfall“ ein.
Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.
Es besteht die Pflicht des Arbeitgebers, auch die Entschädigungszahlung des Staates im Voraus zu finanzieren. Durch diese gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist sichergestellt, dass die Betroffenen erst einmal trotz Absonderung ihr Geld weiter erhalten.

Selbstständige:
Wichtig ist, dass Ihnen vom Landratsamt/Ordnungsamt bzw. Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne angeordnet wurde.
Selbstständig Tätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt bei der zuständigen Regierung. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Regierung von Oberbayern. Geben Sie bitte im Internet, Google, die Stichworte „regierung von oberbayern ifsg verdienstausfall“ ein.

Der Arbeitgeber will von mir eine Bescheinigung dass ich mich nicht mit Corona angesteckt habe?
Wir im Gesundheitsamt stellen keine Bescheinigungen aus.


Wann besteht der Verdacht auf eine Infektion dem Coronavirus?
Ein Verdachtsfall ist definiert als Aufenthalt in Risikogebieten bis maximal 14Tage vor Erkrankungsbeginn und unspezifische Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber oder Durchfall.
oder
Kontakt zu einem bestätigten Fall bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn und unspezifischen Erkältungssymptome, wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber und Durchfall.

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