Nach der Teillegalisierung von Cannabis müssen am Landgericht Traunstein rund 3.300 Verfahren neu überprüft werden.
Wie viele der Strafen tatsächlich geändert werden sei aktuell aber noch unklar, so Rainer Vietze, Oberstaatsanwalt in Traunstein, gegenüber dem OVB. Es werden aber wohl maximal 500 sein. Auch am Amtsgericht Rosenheim werden Urteile überprüft – genaue Zahlen gibt es hier aber nicht. Der Mehraufwand für die Behörde sei aber erheblich, so Vietze weiter. Durch das neue Gesetz gilt rückwirkend Straffreiheit, wenn das Verhalten nicht mehr strafbar ist.