Für einen Telefonstreich hat ein Kind mehrmals den Notruf 110 gewählt. Zum Tatzeitpunkt gestern Nachmittag war der Achtjährige auf einem Rosenheimer Spielplatz.
Nachdem die Polizei die Wohnadresse ermittelt hatte, wurde der kleine Rosenheimer zu Hause aufgesucht. Im Beisein der Mutter gab er zu, mittels seiner Smartwatch mehrfach den Notruf für einen Telefonstreich angerufen zu haben. Die Beamten klärten den Achtjährigen auf, dass das kein Kavaliersdelikt ist. Für voll strafmündige Personen kann der Missbrauch des Notrufs mit einer Geldstrafe oder sogar einem Jahr Gefängnis bestraft werden.