
Die Jugendkammer des Landgerichts Traunstein hat den Befangenheitsantrag gegen die zuständigen Richter im Mordfall Hanna als unbegründet zurückgewiesen.
Aufgrund des Kontexts des Email-Verkehrs zwischen der Richterin und der Staatsanwaltschaft bestehe keine Befangenheit, heißt es in einer Mitteilung. Die Richterin Jacqueline Aßbichler sei sogar zur Information verpflichtet gewesen. Auch andere Gründe der Verteidigung seien nicht stichhaltig gewesen. Die Verhandlung wird jetzt morgen um 16 Uhr fortgesetzt.