Nach dem Brand des alten Gasthofs in Beyharting hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt, da die drei Kinder, die Mitte Oktober das Feuer gelegt hatten, strafunmündig sind.
Der Eigentümer des Gasthofs hat bisher keine finanzielle Unterstützung erhalten, und der entstandene Schaden wird auf etwa 300.000 Euro geschätzt. Die zivilrechtliche Klärung von Haftungsfragen und Schadensersatz liegt nun in den Händen der Versicherungen. Die Gemeinde Tuntenhausen plant ebenfalls Akteneinsicht, um möglichen Schadenersatz zu prüfen.