Wird es eine Revision im Mordprozess um Hanna aus Aschau geben oder nicht? Eine Entscheidung dazu gibt es wohl erst im kommenden Jahr .
Mittlerweile bezog die Staatsanwaltschaft Stellung zum Revisionsantrag der Verteidigung. Die Rügen der Verteidigung lägen im Bereich dessen, was man erwartet habe, heißt es. In der Gegenerklärung habe man das kommentiert, bei dem man eine Entgegnung für angebracht halte. Jetzt ist der Generalbundesanwalt am Zug. Er entscheidet, ob der Revision stattgegeben wird. Der Angeklagte war im März zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung begründet den Revisionsantrag unter anderem mit einem abgelehnten Befangenheitsantrag.