Charivari 3 PNG HP 280 

Gericht Justizia

Wird es eine Revision im Mordprozess um Hanna aus Aschau geben oder nicht? Eine Entscheidung dazu gibt es wohl erst im kommenden Jahr .

Mittlerweile bezog die Staatsanwaltschaft Stellung zum Revisionsantrag der Verteidigung. Die Rügen der Verteidigung lägen im Bereich dessen, was man erwartet habe, heißt es. In der Gegenerklärung habe man das kommentiert, bei dem man eine Entgegnung für angebracht halte. Jetzt ist der Generalbundesanwalt am Zug. Er entscheidet, ob der Revision stattgegeben wird. Der Angeklagte war im März zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung begründet den Revisionsantrag unter anderem mit einem abgelehnten Befangenheitsantrag.

Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dazu benutzen wir das Analysetool „Matomo“. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir Ihr Nutzungsverhalten zu Analysezwecken auswerten und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Eine andere Verwendung, Zusammenführung mit anderen Daten oder eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über das Menü in der Fußzeile (Cookie-Einstellung) oder in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.