Wenn es nach dem Landgericht geht ist die Beweisaufnahme im Fall Hanna aus Aschau abgeschlossen.
Das teilte die vorsitzende Richterin dem Gericht mit. Demnach könnte man jetzt an die Plädoyers und dann ans Urteil gehen. Aber es stehen noch Beweisanträge der Verteidigung aus. Zwei davon wurden bereits heute präsentiert. Der erste Beweisantrag, den die Verteidigung vorlegte, dreht sich nochmals um den Knast-Zeugen. Er belastete den Angeklagten schwer, in der JVA habe er ihm die Tat gestanden. Der zweite Beweisantrag fordert Geodaten eines Freundes des Angeklagten. Er sagte als Zeuge, er sei mit ihm am späten Nachmittag oder Abend des 3. Oktober 2022beim Tischtennisspielen gewesen. Dort, wo der Angeklagte dann erzählte, dass in der letzten Nacht ein Mädchen in Aschau ermordet worden sei. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.