Die Verteidigung im Fall Hanna aus Aschau hat nur noch wenige Tage Zeit um ihren Antrag auf Revision zu begründen. Das teilte das OVB mit. Schon jetzt ist aber bekannt, dass zwei Bereiche aus der Urteilsbegründung besonders in Frage für eine Wiederaufnahme des Prozesses kämen.
Zum einen der abgelehnte Befangenheitsantrag, zum anderen die Aussage des JVA-Zeugen. Der nahezu fünf Monate dauernde Prozess sei ein Indizienprozess mit extrem dünner Beweislage gewesen, so ein Revisionsspezialist. Es gäbe kein Geständnis, keine Tatwaffe, nicht einmal einen Tatort, nur Zeugenaussagen vom Hörensagen – letztlich würde alles auf Mutmaßungen und Unterstellungen beruhen. Das Landgericht Traunstein verurteilte den mutmaßlichen Täter am 19. März 2024 zu neun Jahren und sechs Monaten – wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes.