In Stadt und Landkreis Rosenheim gelten ab morgen neue Vorgaben beim Verkauf von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln. Das Landratsamt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Damit soll die Verbreitung der Geflügelpest eingedämmt werden. Die Verfügung richtet sich an Tierhalter in Stadt und Landkreis Rosenheim, die ihre Tiere erwerbsmäßig abgeben. Das ist künftig nur möglich, wenn die Tiere maximal vier Tage zuvor auf Grippeviren untersucht werden. Mindestens 60 Tiere müssen dabei getestet werden. Eine Infektion mit der Geflügelpest endet für die Tiere meist tödlich. Eine Übertragung auf den Menschen ist sehr selten. Aber auch beim Menschen verlaufen die Infektionen oft gefährlich.