Das Oberlandesgericht München muss sich heute mit der Klage einer Privatperson gegen die Gemeinde Eiselfing beschäftigen.
Der Kläger hatte von der Gemeinde ein Baugrundstück gekauft, beim Bau hatte sich dann herausgestellt, dass die Bebauung nicht so problemlos möglich war, wie von der Gemeinde laut Kläger suggeriert. Die Kosten für die Bodenstabilisierung in Höhe von 100.000 Euro verlangt der Käufer jetzt als Schadensersatz. In erster Instanz wurde die Klage wegen eines Haftungsausschlusses im Kaufvertrag abgewiesen.