Ein 40-Jähriger Handwerker ist zu einer Haftstrafe von 16 Monaten und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden.
Zuvor hatte der Mann bereits gestanden, wegen seiner Drogen- und Alkoholsucht Körperverletzungen, Beleidigungen, Diebstähle und auch Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte begangen zu haben. Wegen ähnlicher Delikte war er auch schon vorbestraft. Vor dem Rosenheimer Gericht gab er auch zu, dass ihm nur eine Therapie helfen könne. Auf das Urteil musste der Mann allerdings acht Monate warten – denn es brauchte ein psychiatrisches Gutachten für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Prozess wurde zwischenzeitlich ausgesetzt.