
Am Landgericht Traunstein beginnt heute der Prozess um den sogenannten Horrorstall von Rimsting.
Verantworten muss sich ein Landwirt. Die Anklage lautet auf Tötung und quälerischen Misshandlung von 89 Tieren durch Unterlassen. Neben einer möglichen Haftstrafe will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass gegen den Angeschuldigten ein langjähriges Tierhalteverbot ausgesprochen wird. Das Veterinäramt fand in unterschiedlichen Stallbereichen insgesamt 33 tote Rinder.