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Kampenwandbahn 2

Die Genehmigung des Landratsamts Rosenheim sei rechtswidrig. Das ist ein Argument, das in der Klagebegründung des Bund Naturschutz gegen den Ausbau der Kampenwandseilbahn steht.

Nach Ansicht der Naturschützer weist der Beschluss inhaltliche und formale Fehler auf. Unter anderem sei eine Erlaubnis für einen Kahlhieb im Naturwald für die benötigte Materialseilbahn aufgehoben worden, erklärte die beauftragte Anwältin Lisa Eberlein heute. Außerdem sei die Genehmigung auch mit Blick auf den Artenschutz nicht haltbar, so Eberlein. Es werde ein Eingriff in Natur- und Schutzwald befürchtet und mangelhafter Artenschutz. Der geplante Ausbau der Kampenwandseilbahn würde die Kapazität verdreifachen.

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