Auch am letzten Prozesstag gegen einen 93-Jährigen, der seinen Zimmernachbarn in einem Altenheim in Wasserburg getötet haben soll, blieben viele Fragen offen.
So konnte der Tathergang nicht komplett wiederhergestellt werden. Das Landgericht Traunstein verurteilte den Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge – allerdings ist er schuldunfähig. Das Gericht ordnete eine Unterbringung im Inn-Salzach-Klinikum an. Es sei ein massiver Eingriff in das Freiheitsrecht, aber Bewohner und Pflegekräfte müssten geschützt werden, so die Staatsanwaltschaft.