Die Kreiswahlleitung des Landkreises Rosenheim empfiehlt für die Bundestagswahl den Gang zur Urne. Das teilte das Landratsamt Rosenheim mit.
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen seien wesentliche Fristen verkürzt worden, so die Behörde. Das wirke sich insbesondere auf die Briefwähler aus. Erst am 30.Januar könne mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden – ab dem 10.Februar stünden die Zettel den Kommunen zur Verfügung. Damit bleibe den Briefwählern nicht viel Zeit um die nötigen Unterlagen auszufüllen und zurückzuschicken, heißt es vom Landratsamt. Per Briefwahl abgegebene Stimmen können bei der Auszählung nur berücksichtigt werden, wenn sie bei der Gemeinde am Wahltag bis 18.00 Uhr eingegangen sind. Die Bundestagswahl findet am 23.Februar statt.