Im Mordprozess um Hanna aus Aschau hat der Anwalt der Nebenklage im Namen von Hannas Eltern Strafanzeige gegen die Verteidigung gestellt.
Die Anzeige richtet sich offiziell gegen niemanden bestimmten, sondern „gegen sämtliche Personen, welche verantwortlich sind für die Weitergabe von Akteninhalten“, so das OVB. Mit einer Vielzahl von zum Teil „wirklich eigenartig anmutenden Beweisanträgen“ und einem Befangenheitsantrag versuche die Verteidigung den Eindruck zu erwecken, die Staatsanwaltschaft und Gericht hätten sich gegen den Angeklagten verschworen. Zudem wäre das Persönlichkeitsrecht der jungen Frau verletzt worden. Die 23-jährige Medizinstudentin sei dadurch zu einem „Gegenstand“ degradiert worden.