
Am heutigen letzten Prozesstag des Jahres wurde im Fall Hanna aus Aschau zwei psychologische Gutachten über den Angeklagten vorgestellt.
Beide Sachverständigen kommen zu dem Schluss, dass bei Sebastian T eine Reifeverzögerung vorliegt. Er habe zwar einen Hang zum Einzelgängerischen, sei aber trotzdem kontaktbereit. Eine Persönlichkeitsstörung, psychiatrische Störung oder andere, zum Beispiel sexuelle Auffälligkeiten konnten beide Sachverständigen nicht feststellen. Damit wird der Angeklagte nach aller Wahrscheinlichkeit nach Jugendstrafrecht verurteilt, der nächste Prozesstag ist für den 4. Januar angesetzt.