Die Abkochverfügung für die Orte Gstadt, Gollenshausen und die Fraueninsel ist aufgehoben.
Das teilte das Rosenheimer Landratsamt am Vormittag mit. Laut dem Rosenheimer Gesundheitsamt wurde die für die Trinkwasserdesinfektion erforderliche Chlorkonzentration im Leitungsnetz erreicht.
Eine Abkochung des Trinkwassers ist ab sofort nicht mehr notwendig. Nach einer Nachuntersuchung wurde festgestellt, dass es sich bei dem Keim um einen harmlosen Umweltkeim ohne Gesundheitsrisiko handelt und nicht um einen Fäkalkeim. Die Behörden danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und die Einhaltung der Vorsorgemaßnahmen.