
Die Gemeinde Bad Feilnbach hat für bestimmte Bereiche eine Abkochverfügung für das Trinkwasser erlassen. Betroffen sind alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte und der Bereich des Wasserbeschaffungsvereins Derndorf-Litzldorf.
Andere Bereiche mit anderen Versorgern sind nicht betroffen.
Folgende Bereiche sind nicht betroffen:
Alle von der Wasserversorgung Au b. Bad Aibling eG versorgten Orte und der Bereich der Wassergemeinschaft Gottschalling e.V.
Alle von der Wassergemeinschaft „Großer Stein“ e.V. versorgten Orte. Alle von den Stadtwerke Bad Aibling versorgten Orte (Dettendorf, Sonnenham, usw.)