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Bundespolizei Zellentuer Gefaengnis

Die Eltern des toten dreijährigen Jungen aus Ebbs müssen weiterhin in Untersuchungshaft bleiben.

Wie österreichische Medien heute mitteilten wurde die U-Haft um einen Monat verlängert. Nach wie vor bestehen dieselben Haftgründe: Tatverdacht des Mordes und Tatbegehungsgefahr. Vor fast drei Wochen wurde das Kind tot in seinem Bett aufgefunden. Eine Obduktion ergab, dass das Kind verhungert war. Es besteht der Verdacht, dass die Eltern über einen Zeitraum von mehreren Wochen den Dreijährigen nicht mit ausreichend Nahrung und Flüssigkeit versorgt haben. Außerdem hätten sie trotz offensichtlicher Verschlechterung seines Gesundheitszustandes und seines augenscheinlichen Gewichtsverlustes keinen Arzt kontaktiert.

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