
Der Freispruch im Fall Hanna ist rechtskräftig: Bis zum Fristende wurde kein Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein eingelegt.
Der 23-Jährige, der zunächst wegen Mordes verurteilt worden war, war im zweiten Prozess freigesprochen worden, da sich der Tatvorwurf nicht belegen ließ. Staatsanwaltschaft und Polizei wollen den Verlauf der Ermittlungen nun „nachbereiten“ und Kritikpunkte auswerten. Die Verteidigung fordert weitergehende Konsequenzen, auch gegenüber der Richterin des ersten Prozesses und den ermittelnden Beamten.