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Rott Fluechtlingsunterkunft 1

Der Streit um die geplante Erstaufnahmeeinrichtung in Rott zwischen der Gemeinde und dem Landratsamt Rosenheim geht weiter.

Die Gemeinde will künftig die Wasserzufuhr zum Grundstück „Am Eckfeld“ begrenzen. Der Grund: Die Gemeinde sei an die Grenze der Trinkwasserversorgung gestoßen. Geplant sei eine Drosselung auf 30 Kubikmeter Wasser pro Woche. Verstoße der Nutzer gegen diese Beschränkung, werde ein Bußgeld von 1.000 Euro fällig. Die Anwältin der Eigentümer bezeichnete die Wasserbegrenzung als rechtswidrig. Der Gemeinderat beschloss trotzdem die Maßnahme durchzuführen. Sie gilt ab sofort bis voraussichtlich Ende Juni.

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