Es bleibt bei über 10 Jahren Haft für Bandenbetrug mit Schockanrufen. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Traunstein aus April und wies damit die Revision der Angeklagten ab.
Eine 38-Jährige soll die Logistikerin und Abholerin einer Betrügerbande gewesen sein und an neun Betrugsfällen gewesen sein, darunter auch ein Fall aus Rosenheim und aus Übersee. Die Frau nutzte die Betrugsmasche Schockanrufe, bei der sich Betrüger als Polizisten oder Staatsanwalte ausgeben. Den Opfern wird vorgegaukelt, enge Angehörige sind in Schwierigkeiten und es brauche eine hohe Kaution. Sie war Teil einer Bande um einen 24-Jährigen Polen, der bereits letztes Jahr zu einer Haftstrafe von über 10 Jahren verurteilt wurde.