
Im Fall des „Sylt-Videos“, in dem Partygäste rassistische Parolen singen, wird derzeit gegen drei Personen werden des Verdachtes der Volksverhetzung ermittelt.
Ein junger Mann aus Prien, der an diesem Pfingsttag ebenfalls in dem Sylter Club dabei gewesen war, soll aber nicht einer dieser Personen sein. Das geht aus den Namen hervor, die der BILD-Zeitung vorliegen. Die Ermittlungen dauern noch an. „Volksverhetzung“ wird in Deutschland mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet.