Stadt und Landkreis Rosenheim treffen Vorkehrungen um einen Ausbruch der Geflügelpest zu verhindern.
In einer Allgemeinverfügung wird der gewerbsmäßige Verkauf von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln geregelt. Der Verkauf ist künftig nur möglich, wenn die Tiere maximal vier Tage zuvor auf Grippeviren untersucht werden. Bei großen Betrieben müssen mindestens 60 Tiere getestet werden. Bei Betrieben mit unter 60 Tieren muss jedes getestet werden. Eine Infektion mit der Geflügelpest endet für die Tiere meist tödlich. Eine Übertragung auf den Menschen ist sehr selten. Aber auch beim Menschen verlaufen die Infektionen oft gefährlich.