Wegen erhöhter Waldbrandgefahr erlassen die Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie die Stadt Rosenheim ein Verbot von Daxenfeuern.
Gerade in den kommenden Tagen herrsche teils extreme Waldbrandgefahr. Außerdem ist in Wäldern kein offenes Feuer erlaubt – ein Abstand von mindestens 100 Metern ist einzuhalten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen einer Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollen außerdem die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze nutzen.