Die Rosenheimer Weinstraße ist ab Montag zum Teil eine Fußgängerzone. Das teilte ein Sprecher der Stadt Rosenheim mit.
Damit wird ein Beschluss aus dem Verkehrsausschuss umgesetzt. Ab Montag tritt zwischen den Hausnummern 2 und 10 die Fußgängerzonenregelung in Kraft. Das Befahren ist dann nur noch zu den Lieferzeiten zwischen 6 und 10 Uhr sowie zwischen 18 und 20 Uhr möglich. Auch für Radfahrer gilt das Verbot. Die Parkplätze am Straßenrand entfallen komplett. Zwischen Kaiserstraße und der Einmündung Adlzreiterstraße bleibt die Straße in beide Richtungen befahrbar. Im Vorfeld der Umsetzung wurden die Anwohner befragt, ob die Fußgängerzone gewünscht sei.