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Gericht Justizia

Das Urteil gegen den Brustkreuz-Dieb ist gefallen. Der 53-jährige Angeklagte wurde vom Amtsgericht Traunstein zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann legte ein Geständnis ab, war allerdings auch mehrfach vorbestraft. Zum Verbleib des Brustkreuzes gab der Angeklagte an, er habe das Pektoral einem Bekannten in Tschechien zur Verwahrung gegeben.

Ihm sei das Ganze zu heiß geworden, als er durch die Berichterstattung von dem hohen Wert des Kreuzes erfahren habe. Ob das Brustkreuz nun wieder nach Traunstein zurückkehrt, ist unklar. Der Bekannte, der das Pektoral verwahrt, sei telefonisch derzeit nicht erreichbar. Der 53-jährige Angeklagte hatte im Juni 2023 das ehemalige Brustkreuz des früheren Papstes Benedikt XVI. aus einer Vitrine in der Traunsteiner St. Oswald Kirche gestohlen.

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